Von   2. Mai 2016

Hallo,

hier Infos zur Wahl am 22.05.:

 

Wahlkarten:

 

Alle Wahlberechtigten, die am 22. Mai nicht in „ihrem“ Wahllokal abstimmen können,

müssen wieder einen Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte stellen.

Möglich ist das schriftlich bis 18. Mai und persönlich bzw. bei Abholung durch einen „Boten“ bis 20. Mai.

Ab 3. Mai kann damit dann sofort gewählt werden:

Entweder auf dem Postweg oder indem man die Wahlkarte – bis inkl. 22. Mai – persönlich bzw. per „Boten“

bei der Bezirkswahlbehörde abgibt. Außerdem kann man mit der Wahlkarte am 22. Mai in jedem Wahllokal abstimmen.

Wahlschluss ist um 17.00 Uhr.

Wahlberechtigt in der Stichwahl am 22. Mai sind wieder 6,382.484 Österreicherinnen und Österreicher,

die spätestens am 24. April 16 Jahre alt waren.

 

Die Briefwahlstimmen werden im zweiten Wahlgang ebenfalls wieder am Montag nach der Wahl ausgezählt.

Am 25. Mai wird das Endergebnis „amtlich“ – und erst dann kann die Wahl beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) angefochten werden,

auch wenn ein Kandidat Mängel im ersten Wahlgang beanstandet.

 

Ganz fix ist der nächste Bundespräsident erst mit Kundmachung des Endergebnisses durch den Bundeskanzler –

die erst vorgenommen werden kann, wenn die Frist für die Anfechtung ohne eine solche verstrichen ist oder

der VfGH über eine Anfechtung entschieden (und keine Nachwahl angeordnet) hat.

Sein Amt übernimmt der neue Bundespräsident offiziell mit der Angelobung durch die Bundesversammlung

(Nationalrat und Bundesrat gemeinsam) am 8. Juli.

Bezirksbüro der Grünen im Wein/4

Bezirk Mistelbach

und WUI-DIE GRÜNEN

Hauptstrasse 17

2120 Wolkersdorf

Büroleiter Thomas Falch

0680 2360376

Politik + Bezirkssprecher Christian Schrefel

0699 10107493

info@gruene-weinviertel.at