Grüne bringen Antrag auf U-Ausschuss in Causa BUWOG/Grasser ein gabriela.moser@gruene.at Grüne bringen Antrag auf U-Ausschuss in Causa BUWOG/Grasser ein "Der Verkauf der BUWOG-Wohnungen an den urspünglichen Zweitbieter hat laut Rechnungshof zu einem Verlust von einer halben Milliarde Euro geführt. Es besteht der dringende Verdacht, dass Ex-Finanzminister Grasser direkt auf das Vergabeverfahren Einfluss genommen hat und daher für diesen Verlust verantwortlich ist. Daher werden die Grünen bei der morgigen Sondersitzung des Nationalrates einen Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschussess einbringen", erklärt Gabriela Moser, Bautensprecherin der Grünen. "Die ÖVP soll endlich ihre schützende Hand von ihrem erfolglosen Ex-Finanzminister wegziehen und den Weg für einen U-Ausschuss freigeben", fordert Moser. Bei der morgigen Sondersitzung des Nationalrates werden die Grünen daher einen Antrag auf Untersuchungsausschuss einbringen. "Ich erwarte mit, dass alle anderen Parteien den Verlust von einer halben Milliarde nicht schweigend hinnehmen und dem Antrag zustimmen", so Moser. Der Antrag im Wortlaut: ANTRAG der Abgeordneten Moser, Kogler, Freundinnen und Freunde gemäß § 33 GOG auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Untersuchung unzulässiger Einflussnahmen im Bereich des Finanzministeriums Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen den Antrag, einen Untersuchungsausschuss im Verhältnis: 5 SPÖ, 5 ÖVP, 3 FPÖ, 2 BZÖ, 2 Grüne einzusetzen. Gegenstand der Untersuchung: Untersuchung des Verkaufsverfahrens von im Bundeseigentum befindlichen Immobilien unter Finanzminister Mag. Karl-Heinz Grasser im Hinblick auf mögliche politische Einflussnahme und sonstige Unstimmigkeiten und Klärung der politischen Verantwortlichkeit; Untersuchungsauftrag: Der Untersuchungsausschuss soll durch die Anwendung aller in der VO-UA vorgesehenen Instrumente zum Untersuchungsgegenstand, insbesondere durch die Vorlage von Akten der Bundesministerien für Finanzen und Justiz sowie von Akten der Finanz- und Justizbehörden sowie durch die Anhörung von Auskunftspersonen, die den Gegenstand der Untersuchung bildenden Umstände ermitteln. Begründung: In der BUWOG-Affäre verdichten sich die Verdachtsmomente, dass im Wirkungsbereich des damaligen Finanzministers Mag. Karl Heinz Grasser persönliche Interessen über die Interessen der Republik Österreich gestellt wurden. Mittlerweile ergeben Einzelheiten, die im Rahmen eines Strafverfahrens gegen Michael Ramprecht öffentlich werden, eine Verdichtung der Verdachtsmomente gegen den ehemaligen Finanzminister, für den allerdings die Unschuldsvermutung gilt: - Detail-Informationen über die nötige Bietersumme (zum Erwerb der BUWOG u.a. Wohnbaugesellschaften durch die Immofinanz) von Walter Meischberger, die dieser enge Freund von KH Grasser nur aus dem engsten persönlichen Umfeld oder vom Minister selbst bekommen konnte; - Aussagen von Michael Ramprecht und Sitzungsprotokolle der Vergabekommission; - zwei Meischberger-Konten von bei der Hypo Invest Bank in Liechtenstein (eines davon auf „Natalie“) mit Geldern aus der BUWOG-Provision; - im Ramprecht-Prozess zugegebene Fehlüberweisung; - geleugnete Anweisung zur Bevorzugung von Lehman trotz Aktenvermerk-Feststellung der BUWOG-Vergabekommission; - von Meischberger vermittelter Luxusurlaub ( 6 Nächte für 4.600.- Euro) auf den Seychellen acht Wochen vor Verkauf der BUWOG. Bereits der Rechungshof stellte in seinen Berichten Ungereimtheiten fest, sein ehemaliger Präsident, Dr. Franz Fiedler, forderte nun angesichts der neuen Faktenlage einen Untersuchungsausschuss. Zeugenaussagen erhärten diese Forderung. Dort, wo der Verdacht auf gerichtlich strafbare Handlungen besteht, sind bereits gerichtliche Vorerhebungen eingeleitet. Davon unabhängig ist die politische Verantwortung zu klären. Diese Aufgabe kommt nach der Bundesverfassung dem Nationalrat zu. Gemäß § 33 verlangen die unterfertigten Abgeordneten die Durchführung einer Debatte.